Prophete-Preis
Der Prophete-Preis ehrt hervorragende Abschlussleistungen der im öffentlichen Dienst beschäftigten Absolventinnen oder Absolventen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Braunschweig.
Prophete-Stiftung
Die Errichtung der Prophete-Stiftung und deren Satzung vom 15. August 2000 wurde von der Bezirksregierung Braunschweig als zuständiger Stiftungsbehörde mit Verfügung vom 13. Oktober 2000 genehmigt. Gemäß Abs. 1 der Satzung hat der Stiftungsvorstand die folgenden Richtlinien beschlossen:
§1 – Förderungsgrundsätze
- Die Prophete-Stiftung fördert die Aus- und Fortbildung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Regierungsbezirk Braunschweig.
- Dieser Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Auszeichnung von Absolventen der verwaltungswissenschaftlichen Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Braunschweig e.V. und der Studienlehrgänge des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung Braunschweig e.V. mit einer Geldprämie.
- Auf die Prämie besteht kein Rechtsanspruch.
§2 – Förderungsfähiger Personenkreis
- Förderungsfähig sind Absolventen, wenn sie in der Aus- oder Fortbildung abschließenden Prüfungen herrvorragende Leistung nachgewiesen haben.
- Als hervorragende Leistungen im Sinne von Absatz 1 gelten Prüfungsabschlüsse die mit der Note „sehr gut“ oder der vergleichbaren Punktzahl (14 oder 15 Punkte) bewertet worden sind.
- Soweit in einem Jahr keine Leistungen nach Absatz 2 erbracht worden sind, können die als gut bewerteten Leistungen mit einer Gesamtnote bis 2,0 oder 13 Punkten den Leistungen nach Absatz 2 gleichgestellt werden.
- Werden Prüfungen mit einer abschließenden Gesamtnote bewertet, so ist vom Prüfungsausschuss bzw. seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden eine Stellungnahme einzuholen, ob die Voraussetzungen von Absatz 1 vorliegen.
§3 – Höhe der Prämie
Die Prämien betragen:
- beim Erwerb des Verwaltungsdiploms, des Wirtschaftsdiploms oder des Verwaltungsdiploms betriebs-wirtschaftlicher Fachrichtung an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Braunschweig 2000,00 €
- bei Abschlüssen anderer Studien- oder Lehrgänge an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Braunschweig 500,00 €
- bei Abschlüssen am Studieninstitut Braunschweig
a) auf der Ebene des gehobenen Dienstes 500,00 €
b) unterhalb der Ebene des gehobenen Dienstes 250,00 €
§4 – Verfahren
- Die Vorschläge für die Auszeichnung der Absolventen sind beim Geschäftsführer der Stiftung einzureichen.
- Vorschlagsberechtigt sind:
- der Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Braunschweig
- der Institutsleiter des Studieninstituts Braunschweig - Der Stiftungsvorstand entscheidet grundsätzlich einmal jährlich aufgraund eines einstimmingen Beschlusses über die Bewilligung der Prämien.
- Die Prämien werden mit einer Urkunde zuerkannt, die von den Vorstandsmitgliedern und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
- Die Urkunden und die Prämien werden von dem Träger der Aus- oder Fortbildung übergeben.